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MONACO • VERMIETUNG VON IMMOBILIENGESETZEN UND -VORSCHRIFTEN

Wenn Sie vorhaben, eine Wohnung für eine Mietinvestition zu kaufen, oder wenn Sie eine Wohnung für sich selbst mieten möchten; Beachten Sie, dass sich der Mietimmobilienmarkt in Monaco um drei Achsen dreht:
- Der freie Sektor
- Eigenschaften nach Gesetz 887
- Eigenschaften nach dem Gesetz 1291/1235


DER FREIE SEKTOR

Dies betrifft die überwiegende Mehrheit der auf dem Markt zur Vermietung verfügbaren Immobilien.
Die Verträge und die Mieten sind frei festgelegt.
Die Mietverträge haben in der Regel eine verlängerbare Laufzeit von einem Jahr, manchmal aber auch von drei Jahren.


GESETZ N. 887

Dies betrifft hauptsächlich Gebäude, die vor dem 1. September 1947 errichtet wurden.
Wohnungen können nur zu folgenden Gunsten gemietet werden:

1 - Vorfahren oder Nachkommen oder deren Ehepartner des Eigentümers oder seines Ehepartners
2 - Menschen mit monegassischer Staatsangehörigkeit
3 - Personen, die mindestens fünf Jahre in Monaco wohnhaft sind und dort länger als sechs Monate eine berufliche Tätigkeit ausüben;
4 - Personen, die mindestens fünf Jahre in Monaco arbeiten.

Der Mietvertrag muss eine Laufzeit von 6 Jahren haben und kann jährlich nach alleinigem Willen des Mieters gekündigt werden.
Die Mieten sind kostenlos und nicht geschützt. Eine Mietindexierungsklausel gemäß dem im Fürstentum üblicherweise angewandten ICC-Index kann daher in den Mietvertrag aufgenommen werden.

Quelle: https://www.legimonaco.mc/305/...


GESETZ Nr. 1291/1235

Dies betrifft Gebäude, die vor dem 1. September 1947 errichtet wurden.
Dies ist der vom monegassischen Staat geschützte Sektor. Die Mieten sind geschützt - nur die Wohnungsabteilung kann die Höhe der geltenden Miete festlegen.
Die Wohnungen können nur zugunsten und in der für folgende geschützte Personen angegebenen Prioritätsreihenfolge gemietet werden:

1 - Menschen mit monegassischer Staatsangehörigkeit;

2 - Personen, die von einem monegassischen Autor geboren wurden; überlebende Ehegatten von Monegasque; Partner eines gemeinsamen Lebensvertragsüberlebenden von Monegasque; Personen, Väter oder Mütter eines minderjährigen Kindes monegassischer Staatsangehörigkeit;

3 - Personen, die in Monaco geboren wurden oder Gegenstand einer vollständigen Adoption waren und dort seit ihrer Geburt oder Adoption wohnhaft sind, sofern einer ihrer Autoren oder Adoptierenden zum Zeitpunkt dieser Adoption ebenfalls in Monaco wohnhaft war; kann jedoch von der Geburtsbedingung in Monaco befreit werden, wenn Personen, die die anderen in dieser Abbildung genannten Bedingungen erfüllen, aufgrund eines zufälligen Ereignisses oder aus medizinischen Gründen oder höherer Gewalt außerhalb des Fürstentums geboren worden wären;

4 - Personen, die seit mindestens vierzig Jahren ohne Unterbrechung in Monaco leben.

Die diesem Gesetz unterliegenden Räumlichkeiten können teilweise der Ausübung einer assoziativen oder nichtkommerziellen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden. Die Ausübung einer dieser Aktivitäten unterliegt der vorherigen Zustimmung des Eigentümers und darf nicht durch die Miteigentumsbestimmungen verboten werden.

Der Mietvertrag muss eine Laufzeit von 6 Jahren haben und vom Mieter während des Mietverhältnisses oder nach dessen Ablauf mit einer Prognose von drei Monaten gekündigt werden.
Der Vermieter kann den Mietvertrag jedoch unter folgenden formalen Bedingungen kündigen:
• Abriss seines Gebäudes, um auf demselben Land ein anderes Gebäude mit mindestens gleichem Wohnraum wieder aufzubauen;
• Erhöhen Sie das Gebäude;
• Nehmen Sie Änderungen an seinem Gebäude vor, um neuen Wohnraum zu schaffen.
• Reparaturen oder Verbesserungen am Gebäude vornehmen, die für Gesundheit, Hygiene oder öffentliche Sicherheit erforderlich sind.

Die Miete wird durch Vergleich mit den Mieten ermittelt, die im gleichen Wohnbereich für vergleichbare Wohnungen gelten und unter das gleiche Gesetz Nr. 1291/1235, im selben oder einem benachbarten Bezirk, in Gebäuden ähnlicher Qualität und mit gleichwertigen Dienstleistungen.
Die zur Ermittlung der Miete verwendete Referenzliste wird dem Mieter vor Abschluss des Mietvertrags zur Kenntnis gebracht.

Quelle: https://www.legimonaco.mc/305/...

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